im Gustav-Stresemann-Institut e.V., Bonn
Bei diesem Workshop am 29.02.2016 haben Expertinnen und Experten verschiedener Disziplinen über die Bedeutung der UN-Antifolterkonvention und der UN-BRK für psychosozial beeinträchtigte Menschen und für die psychiatrische Versorgung diskutiert und Fragen der Persönlichkeits-, Freiheits- und Schutzrechte von Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose im Spannungsfeld von Einwilligungsfähigkeit und Zwang erörtert.
Der Workshop fand statt im Rahmen des Projekts „Monitoring zur Prävention von Folter und Misshandlung an Orten des Freiheitsentzuges stärken“, eines vom Auswärtigen Amt geförderten und bei der AKTION PSYCHISCH KRANKE angesiedelten Projekts zum Mandat des deutschen Mitglieds im UN-Unterausschuss zur Prävention von Folter, Margret Osterfeld.
Die Ergebnisse der Diskussion werden in die Planung eines internationalen APK-Menschenrechtsworkshops im Spätsommer 2016 eingehen.