Die Arbeitsgruppe „Psychiatrie und Menschenrechte“ hatte ihre Gründungssitzung am 10. Juni 2015. Sie umfasst 28 Expertinnen und Experten aus APK-Vorstand, -Geschäftsführung und -Mitgliedschaft sowie externe Fachleute, darunter Bundestagsabgeordnete, Psychiatrieerfahrene, Juristen, LeiterInnen psychiatrischer und psychosozialer Dienste und Einrichtungen, PflegeexpertInnen und WissenschaftlerInnen.
Die Arbeitsgruppe berät den APK-Vorstand zu laufenden Gesetzgebungsverfahren und nimmt teil an Anhörungen und Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern mit dem Ziel der Verbesserung der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe und der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychosozialen Behinderungen.
Seit ihrer Gründung befasst sich die Arbeitsgruppe „Psychiatrie und Menschenrechte“ mit Fragen der Persönlichkeits-, Freiheits- und Schutzrechte von Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose, insbesondere mit rechtlichen und praxisbezogenen Aspekten von Unterbringung, Zwangsbehandlung und Betreuungsrecht. Sie überprüft bestehende und zukünftige Gesetze auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention und nimmt teil an der behindertenpolitischen Debatte in Deutschland. Sie hatte darüber hinaus Beraterfunktion für das APK-Projekt „Monitoring zur Prävention von Folter und Misshandlung an Orten des Freiheitsentzuges stärken“.
Novellierungsvorschläge Betreuungsrecht
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