Die Arbeitsgruppe Menschenrechte beschäftigt sich mit menschenrechtsrelevanten Themen in der psychiatrischen Versorgung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Diskriminierung, Zwang, Gewaltprävention und der Wahrung der Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Grundlage unserer Arbeit sind die aktuelle Gesetzgebung sowie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Die AG begleitet und bewertet aktuelle rechtliche Entwicklungen, darunter das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur ambulanten Zwangsbehandlung sowie Novellierungen der Psychisch-Kranken(Hilfe)-Gesetze (PsychK(H)Gs) der Länder und des Maßregelvollzugs. Darüber hinaus setzt sie sich mit Strategien zur Gewaltprävention auseinander und engagiert sich für den Aufbau eines bundesweiten Monitorings von Zwangsmaßnahmen, um Transparenz zu schaffen und die Rechte der Betroffenen zu stärken.