Die von der VW-Stiftung im Schwerpunkt Recht und Verhalten geförderte erste größere deutsche Studie zu Patientenaufklärung, Informationsbedürfnissen und Informationspraxis in der Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie wurde 2006 veröffentlicht. Seit dieser Zeit sind weitere wesentliche Entwicklungen zu verzeichnen: Die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 12 die Berücksichtigung des Kindeswillens vor. Im Patientenrechtegesetz wurden im Rahmen der Regelungen zum Behandlungsvertrag die Informations- und Aufklärungspflichten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gestärkt (§ 630 d und e). Bezogen auf Behandlungen gegen den Willen oder mit freiheitsentziehenden Maßnahmen wurden sowohl die gesetzlichen Regelungen präzisiert als auch die Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen als beteiligte Subjekte gestärkt. Auch zum Informationsverständnis und den Kompetenzen von Minderjährigen, selbst entscheiden zu können, gibt es neuere Forschungsergebnisse. Information und Partizipation hat insgesamt in der ambulanten und klinischen Versorgung eine starke und andere Bedeutung bekommen. Psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche sind ebenso wie ihre Sorgeberechtigten über die Behandlung zu informieren und die Informationen sind in adäquater Weise zu vermitteln. Grundvoraussetzung von Partizipation ist die Bereitstellung und altersgerechte Vermittlung notwendiger Informationen über die bestehenden Möglichkeiten und die jeweils daraus folgenden Konsequenzen. Diese versetzen das Kind bzw. den Jugendlichen erst in die Lage, sich zu Fragen der Behandlung und Rehabilitation zu äußern. Die Einbeziehung in die Behandlungsplanung und -entscheidung drückt auch die therapeutische Haltung der Anerkennung der Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen aus.
Literatur: