Zwangsstörungen werden in Zwangsgedanken und Zwangshandlungen unterteilt. Zwangsgedanken gelten als wiederkehrende und anhaltende Gedanken, Impulse oder Vorstellungen, die als aufdringlich oder unangemessen empfunden werden und ausgeprägte Angst sowie großes Unbehagen hervorrufen. Betroffene neigen dazu, diese zu ignorieren oder zu unterdrücken. Oft wird versucht, die Zwangsgedanken mit anderen Gedanken oder Handlungen zu neutralisieren, die dann als Zwangshandlungen fungieren.
Zwangsbehandlungen gelten als sich wiederholende Verhaltensweisen (z.B. Waschen, Ordnen, Kontrollieren) oder gedankliche Handlungen (Beten, Zählen, Wörter wiederholen), zu denen sich Betroffene gezwungen fühlen. Diese Verhaltensweisen oder gedanklichen Handlungen dienen dazu, Unwohlsein oder Angst zu verhindern bzw. zu reduzieren oder befürchteten Ereignissen vorzubeugen.
Zwangsstörungen können in ihrer Ausgestaltung von Fall zu Fall recht verschieden sein. So unterscheiden sich:
Die meisten der betroffenen Kinder und Jugendlichen entwickeln neben den Zwangsgedanken auch Zwangshandlungen. Bei vielen Patienten und Patientinnen bleibt unklar, wovor sie sich ängstigen. Oft werden nur vage Vorahnungen benannt, dass etwas Schlimmes passieren könnte. Manchmal werden gar keine Befürchtungen geäußert.
Häufig treten bei Kindern und Jugendlichen mit Zwangsstörungen die folgenden Zwänge bzw. Ängste auf:
Viele Kinder und Jugendliche beziehen ihre Familie in ihre Zwänge ein. Auch die stellvertretende Ausführung von Zwangshandlungen durch die Eltern kommt vor. Bei starken Zwangserkrankungen richtet sich manchmal das ganze Familiensystem nach den Ängsten und Vermeidungstendenzen der Kinder.
Fegert JM, Streeck-Fischer A, Freyberger HJ (ed.) Adoleszenpsychiatrie: Psychiatrie und Psychotherapie der Adoleszenz und des jungen Erwachsenenalters. Stuttgart: Schattauer, 2009.
Fegert JM, Kölch M (Hrsg.) Klinikmanual – Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie. Berlin: Springer-Verlag 2013.